Eigenplagiat?

Gestern ist die Meldung durch die Medien gegangen, dem Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf liege ein 75-seitiges Gutachten zur Beratung vor, dem zufolge die Dissertation von Bundesbildungsministerin Annette Schavan »das charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise« biete (s. hier). Ob das zutrifft oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Die Plagiatsjäger auf VroniPlag  waren jedenfalls mehrheitlich nicht der Ansicht, dass hier ein Plagiat vorliegt, das man der Öffentlichkeit zugänglich machen müsste. Ein Einzelkämpfer hat sein abweichendes Urteil ins Netz gestellt. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass der Fall ganz anders gelagert ist als derjenige des smarten Freiherrn. Aber das ist, wie gesagt, nicht Thema hier.

Vielmehr geht es um den Begriff des Eigen- oder Selbstplagiats. In der gestrigen Süddeutschen Zeitung  wird Martin Heidingsfelder, ursprünglich Gründer von VroniPlag, mit den Worten zitiert, er habe in Schavans Dissertation 55 Seiten Eigenplagiat gefunden. Diese Seiten deckten sich Wort für Wort mit ihrem Aufsatz in dem von ihr selbst und Bernhard Welte herausgegebenen Sammelband »Person und Verantwortung«. Und egal, welche Veröffentlichung zuerst erfolgt sei, habe man es mit einem Eigenplagiat zu tun. 


Der Begriff »Selbstplagiat« ist so sinnvoll wie »Kreiseck« oder »billiger Ferrari« (Hardcore-Kommentierer auf kath.net können sich das Gemeinte auch über die Wendung »rechtgläubiger deutscher Universitäts-Theologe« klar machen). Wenn ein Plagiat »die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle« ist (s. hier), dann kann es kein Selbstplagiat geben. Dieser Begriff ist ein Widerspruch in sich. Gemeint ist eigentlich die Mehrfachverwertung eigener Texte. Dies ist keine unübliche Praxis in den Geisteswissenschaften. Wer eine größere Monographie plant, bereitet diese meist durch Aufsätze zum Thema vor und kann dann bei der Erarbeitung des Buches auf diese Vorgängerarbeiten zurückgreifen, ohne die entsprechenden Passagen neu formulieren zu müssen. Es handelt sich ja um die eigene geistige Arbeit, die nun in einen größeren Zusammenhang gebracht wird. Eine exzessive Mehrfachverwertung von eigenen Texten kann quantitativ problematisch sein, insofern eine größerer Umfang von Publikationsleistung suggeriert wird, als es der Wirklichkeit entspricht. Die Mehrfachverwertung ist dann auszuschließen, wenn etwa in einer Zeitschrift Originalbeiträge verlangt werden.

Der Begriff des Selbst- oder Eigenplagiats aber ist in jedem Fall falsch. Die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verwendet ihn nicht. Wer ihn gebraucht und dann noch mit demselben Verdikt belegt wie das Plagiat, muss erkennen, dass daraus kein Schuh wird, den er einem abzusägenden Politiker hinhalten könnte

Kommentare

Frank Riechelmann hat gesagt…
Anscheinend besteht wirklich eine allgemeine Ansicht, nach der "Selbstplagiate" Plagiate seien. Das ist Unsinn, weil man ja eben eigene, aber nicht fremde Gedanken wiederholt. Dies mag zwar insofern nicht ganz koscher sein, als man damit womöglich "Publikationsraum" besetzt, der anderen Autoren dann nicht zugute kommen kann. Aber das ist doch ein Stück weit sekundär. Außerdem eröffnet es die Möglichkeit des (wissenschaftlichen) Lästerns über den "Selbstzitator" unterhalb der Schwelle zu einem vermeintlichen Betrugsvorwurf (vor allem, wenn er nichts Neues mit dem alten Gedanken verbindet). Meines Erachtens sind Selbstplagiate grundsätzlich gestattet; qualitativ haben sie mit eigentlichen Plagiaten wenig gemein.
Anonym hat gesagt…
Das "Selbstplagiate" als Plagiate eingestuft werden ist einfach absurd und unterstreicht einmal mehr, dass wissenschaftliches Arbeiten in vielen Universitäten weniger mit dem Streben nach Perfektion durch neue Erkenntnisse als mit purem Fleiß zu tun hat. Es gibt keinen legitimen Grund, warum man jemandem verwähren sollte, eigens geschriebene Textpassagen nicht in neue Werke aufnehmen zu dürfen. Wenn ich einmal in einem alten Werk bspw. die Erklärung eines Sachverhalts so prägnant und verständlich beschrieben habe, warum sollte ich dann diesen Text nicht wortwörtlich in ein neues Werk übernehmen dürfen, wenn die Verständnis jenes Sachverhalts elementar für den weiteren Inhalt des Werks ist? Muss ich mich nun also hinsetzen und die Textpassage umschreiben (und damit qualitativ verschlechtern, falls die schon perfekt war), nur damit ich kein Selbstplagiat begehe?
Das ist doch das reinste Theater.

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