Ein Gleichnis auf der Folterbank

Victoria Fender heißt jetzt Victoria Bonelli, schreibt aber immer noch Briefe aus Siena  »an Persönlichkeiten der katholischen Kirche« (zu früheren Briefen s. hier und hier). Die jüngste Ausgabe geht an Kardinal Kasper und beklagt das mangelnde Verständnis für die Eucharistie an der katholischen Basis. Da ist keine Ehrfurcht, kein Bewusstsein der notwendigen Würdigkeit und, so der Vorwurf zwischen den Zeilen, der meist gegebenen Unwürdigkeit. Im Blick auf die alltäglichen Herausforderungen, vor denen Katholiken in unseren Breiten stehen, muss dem Kardinal leider auch gesagt werden:
»Glauben Sie mir bitte, hier unten würden viele nicht mehr für die konsekrierte Hostie das Leben geben, wie Sie das seit Ihrer Kardinalsernennung mit dem Märtyrerrot bekennen.« 
Das kann man nicht erwarten von »diesen armen Menschen«, denen die Gottesbeziehung abhanden kommt, die vereinsamen und verbittern, weil sie sich von Gott und der Kirche aber auch gar nichts sagen lassen wollen.

Adressat der Attacke ist dieses Mal in erster Linie nicht der Briefempfänger, sondern dieser ganze unwürdige, beichtunwillige und nicht martyriumsbereite Haufen an der katholischen Basis. Nicht zufällig aber erhält gerade Kardinal Kasper das Schreiben, hat er doch, wie die Autorin zitiert, im Blick auf den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen gefragt: »Aber wenn ein geschiedener Wiederverheirateter [...] Verlangen nach den Sakramenten als Quelle der Kraft in seiner Situation hat – müssen und können wir ihm dann nach einer Zeit der Neuorientierung das Sakrament der Buße und die Kommunion verweigern?«

Da nun aber der Zustand der katholischen Basis so verlottert ist wie zuvor beschrieben, fürchtet Katharina rediviva, dass es bei vielen mit dem Verlangen nach den Sakramenten nicht so weit her ist. Deshalb wird der Kardinal über diese Verhältnisse aufgeklärt und mit pastoralem Rat ausgestattet:
»Und bei denen sollten wir doch besser mal beim eucharistischen Verständnis anknüpfen, denke ich«.
Auf diesen in Tonfall und Haltung anmaßenden Beitrag wäre ich hier nicht eingegangen, hätte die Autorin nicht den Anlass erwähnt, der dazu führte, dass sie die prophetische Tinte nicht mehr halten konnte. Es kam in der Sonntagsmesse nämlich »zu einer denkwürdigen Begebenheit«: zum entrüsteten Auszug einiger Kirchenbesucher, als der Prediger bei einem »Punkt der unveränderlichen Lehre der Kirche« ankam: »Man befindet sich im Stand der Gnade, wenn man alle schweren Sünden vollständig gebeichtet hat.« Wie aber kam der Prediger zu diesem Satz? Er legte das Gleichnis vom königlichen Hochzeitsmahl aus (Mt 22,1-14).

Er tat dies »voll Liebe, aber auch in großer Klarheit«, und zwar »in Hinblick auf die Eucharistie«. Worauf sich die Liebe richtet, bleibt offen. Der Bibeltext kann es jedenfalls nicht sein, denn der wird auf die Folterbank gespannt, bis er herausrückt, was man hören will:
»So sprach er [der Prediger] davon, dass Gott uns einlädt, mit Jesus die Hl. Messe zu feiern. Viele von den geladenen Menschen haben aber Ausreden, warum sie am Sonntag nicht zur Messe gehen. Und dann gibt es aber welche, die doch zur Messe kommen, aber die Kommunion 'ohne Hochzeitsgewand', also nicht im Stand der Gnade empfangen wollen.«
Und es gibt welche, die zur Bibel greifen, aber vor lauter Allegorisierung den Text nicht mehr sehen. Wenn Texten ein bildhafter Charakter zugeschrieben wird, auf den sie ursprünglich nicht angelegt waren – wenn sie also nachträglich allegorisiert werden –, kann man dies gewöhnlich daran erkennen, dass solche Auslegungsverfahren mit dem Text als ganzem nicht harmonieren.

In unserem Fall: Ginge es um die Einladung zur Sonntagsmesse, muss man sich fragen, was das Erschlagen der Knechte bedeuten soll. Bevor jemand meint, dies sei die mediale Hinrichtung romtreuer Bischöfe (Tebartz!), gleich die nächste Frage: Warum heißt es, der einladende König habe die Stadt der Mörder in Schutt und Asche gelegt? Was bedeutet der Wechsel der eingeladenen Gäste im Blick auf die Eucharistiefeier? Außerdem: Wie sollen Leser des Matthäus-Evangeliums, die die beiden vorherigen Gleichnisse gelesen haben, auf die Idee kommen, es gehe jetzt um die Eucharistie?

Vielleicht haben ja manche der Messbesucher auch deshalb die Kirche verlassen, weil sie die Schmerzensschreie des gequälten Textes nicht mehr ertragen haben. Einer solchen »Auslegung« geht es nicht mehr darum, sich irgendetwas von der Bibel sagen zu lassen. Der Text wird zum Spiegel dessen, was man auch ohne ihn weiß – man benutzt ihn, braucht ihn aber nicht.

Kommentare

Leo hat gesagt…
I)
Den Versuch von Frau Bonelli, die Perikope vom Hochzeitsmahl zu aktualisieren, halte ich für legitim.

Jesus will ZUERST Versöhnung, ERST DANN Opferkult.
Für Jesus macht allem Anschein nach nicht irgendeine Äußerlichkeit (z.B. die Unterlassung rituell-priesterlichen Händewaschens) den Menschen unrein, das heißt kultunfähig/kultunwürdig,
sondern unversöhnte zwischenmenschliche Beziehungen nehmen einem das Recht, zur kultischen Verehrung vor Gottes Angesicht zu treten.

Der König (Gott) lädt im Gleichnis Gute und Böse zum Hochzeitsmahl ein. Die Einladung gilt also auch den Bösen. Das ist großherzig und zuvorkommend. Er hätte seine Gunst auf die Guten beschränken können. Dieses Wohlwollen hat für die Bösen verwandelndes Potential. Der eingeladene Böse kann im Kraftfeld solch unverdienter Zuneigung des Königs selbst zu einem charmanten Menschen werden und sich nun der Einladung durch festliche Kleidung würdig erweisen.
Tut der Eingeladene das nicht, dann heißt das: er sich selbst lässt gern gut behandeln, während er seinerseits von der ihm widerfahrenen Güte des Königs nichts an andere weitergibt. Er ist dann einer, der die Güte verhöhnt, sie nicht auf sich abfärben lässt; einer, der sich dem König und den anderen Hochzeitsgästen geringschätzig in schmutzigen Straßenkleidern präsentiert, dem nichts anzumerken ist davon, dass er Nutznießer einer charmanten königlichen Einladung ist.


Wiederverheiratete Geschiedene sind nun solche Verweigerer des Hochzeitsgewandes, die dreist an der Kommunion teilhaben möchten.
Die müssen zuerst einmal ihre "wilde Ehe" aufgeben und sich mit dem rechtmäßigen Gatten erneut in eheliche Gemeinschaft begeben, ehe sie zur Teilnahme an der Eucharistie, der Vorwegnahme des himml. Hochzeitsmahles, zuzulassen sind.

So scheint Bonelli zu denken.

Diese Sichtweise unterstellt, dass wiederverheiratete Geschiedene eo ipso schuldig sind, solange sie sich nicht abkehren vom neu angetrauten Partner und umkehren zum rechtmäßigen Gatten.

Aber kann es nicht vorkommen, dass wiederverheiratete Geschiedene sich eingestehen, dass sie schuldhaft
ihre Ehe zerstört haben, und zwar so, dass die Ehe unwiderruflich tot ist?
Genau das scheint mir die Frage stantis et cadentis zu sein!
Müssen wir nicht damit rechnen, dass eine Ehe genau so getötet werden kann wie das Leben eines Individuums?

Zwar zweifle ich nicht daran, dass die Ehe vom Schöpfergott her so verfasst ist, dass sie nicht aufgelöst werden darf, ähnlich wie das individuelle Menschenleben als unantastbares Leben verfasst ist. Und dennoch töten schuldanfällige Menschen:
sie töten Ehen, sie töten Individuen.
Leo hat gesagt…
II)
Mir kommt alles auf die Einsicht an, dass Menschen die auf Unauflöslichkeit angelegte Ehe eben doch auflösen/töten können,
ähnlich wie sie das als unantastbar verfasste Menschenleben eben doch antasten/töten können oder wie sie den unsterblichen Geist Gottes eben doch auslöschen können.

Wenn erkannt ist, dass eine ihrem Wesen nach unauflösbare Ehe getötet werden kann, so dass sie im Vollsinn des Wortes tot ist, dann ist die Wiederherstellung dieser Ehe so wenig möglich, wie dem Mörder die Wiederbelebung seines getöteten Opfers.

Die Wiedergutmachung muss in solchen Fällen Gott vorbehalten bleiben, denn Menschenunmögliches (Ungeschehenmachen der erfolgten Tötung) kann von keinem Täter verlangt werden.

Wenn also Partner, die ihren "Ehetod" verschuldet haben, aufrichtig ihre jeweiligen Schuldanteile bereuen, sich gegenseitig verzeihen, in gemeinsamer Verantwortung für die Kinder sorgen,
dann ist auf diese Weise die tote Ehe zwar nicht wieder zum Leben erweckt (die Partner sind ja dadurch nicht etwa neuerlich zu Eheleuten geworden, sondern einfach zu versöhnten Mitmenschen; allgemeine Nächstenliebe ist substantiell zu unterscheiden von ehelicher Liebe), aber es ist damit von Seiten gescheiterter Eheleute alles Menschenmögliche getan, um ihnen die Vergebung Gottes zusprechen und eine neue Ehe mit einem neuen Partner zugestehen zu können. Eine solche neue Ehe wäre dann kein zugestandenes Übel, sondern ein willkommenes Gut. Unter den genannten Voraussetzungen wäre auch die Zulassung zur Kommunion und zum Bußsakrament angemessen.

Reue - Wiedergutmachung, soweit menschenmöglich - unbedingt!
Aber das Menschenunmögliche - Reanimation von toten Menschen oder toten Ehen - verlangt Gott von niemandem.
Das Verdikt "ultra posse nemo teneatur" könnte von Gott stammen.

Fast brutal (und leider auch missverständlich) auf den Punkt gebracht:
Wenn sogar Mörder nach strenger Buße Vergebung erlangen können und Zulassung zu Beichte und Kommunion, obwohl sie das umgebrachte Opfer mit keiner noch so großen Anstrengung ins Leben zurückzurufen vermögen, dann muss das erst recht für gescheiterte Eheleute gelten, denen die Verfügung über ihre tote/getötete Ehe entzogen bleibt.
Faustina hat gesagt…
"Mir kommt alles auf die Einsicht an, dass Menschen die auf Unauflöslichkeit angelegte Ehe eben doch auflösen/töten können,
ähnlich wie sie das als unantastbar verfasste Menschenleben eben doch antasten/töten können oder wie sie den unsterblichen Geist Gottes eben doch auslöschen können."

Leo,
von einer unauflöslichen Ehe zu sprechen, welche "die Menschen eben doch auflösen/töten können"
ist kein Paradox, also kein bloß scheinbarer Widerspruch, sondern ein wirklicher Widerspruch, eine logische Unvereinbarkeit.
Entweder hat Gott ein unauflösliches Band zwischen Eheleuten geknüpft oder nicht. Ein Drittes gibt es nicht. Da können Sie sich auch nicht mit Wortakrobatik darüber hinwegturnen. Sorry
Leo hat gesagt…
@Faustina

Ich würde dennoch darauf beharren, dass es nur ein scheinbarer, kein echter Widerspruch ist zu sagen:

1) Der Mensch ist unsterblich (d.h. er ist eine unsterbliche Seele), obwohl er getötet werden kann.
Oder, analog dazu:
2) Die Ehe ist unauflösbar, obwohl sie vernichtet werden kann.

Zur Erklärung:
Dass der Mensch getötet werden kann, ist evident.
Mit dem Augenblick des Todes ist unwiderruflich jede Kommunikation zwischen den Lebenden und dem Verstorbenen abgebrochen. Auf geschöpflicher Seite wird der Verstorbene als vernichtet erfahren: Er/sie ist nicht mehr.

Auf göttlicher Seite - so sagt uns der Glaube - bleibt das dialogische Gegenüber von Gott und dem einzelnen Menschen durch den Tod (verstanden als endgültiges Aus der irdisch-zeitlichen Existenz) hindurch aufrecht. Wen Gott einmal ins Leben und beim Namen gerufen hat, den lässt er nie mehr aus dem Auge.
Weil Gott treu ist, zieht er sein Ansehen und Ansprechen gegenüber dem Du nie mehr zurück, auch nicht in dem Augenblick, da das Du seine irdische Existenz beendet. Gottes Anblick und Gottes Anspruch aber ist schöpferisch. Wen Gott ansieht, der IST und hat Ansehen; wen Gott anspricht, der IST als ENT- SPRECHUNG, als frei antwortendes Gegenüber.

Das heißt: Der Mensch stirbt und bleibt doch im oben dargelegten Sinn unsterblich. Theologen wie J. Ratzinger nennen das "dialogische Unsterblichkeit".

Jesus erklärt nach dem NT: Fürchtet euch vor jenen, die den Leib töten können, nicht aber die Seele töten. Der Mörder oder Totschläger kann den Leib, das leibhaftige zeitliche Dasein eines Menschen unwiderbringlich auslöschen. Aber gegen das dialogische Band, das Gott mit dem Geschöpf geknüpft hat und welches das Leben des Geschöpfes ausmacht, richtet der Mörder nichts aus, es bleibt seiner Verfügung entzogen.


Analoges würde ich für die Ehe geltend machen.
Die Ehe begründet eine Einheit von zwei Personen.
Diese Einheit ist mehr und etwas qualitativ Neues gegenüber einer bloß freundschaftlichen Beziehung zweier Personen. Sie ist ein Wir-ICH, EINE Person in zwei Personen.
Dabei lösen sich die zwei Personen nicht auf wie Zuckerwürfel im Tee. Sie können das Wir-ICH, zerstören, so dass die Ehe auf der geschöpflichen Seite tot ist.
Allein auf göttlicher Seite bleibt dann das Eheband aufrecht, indem Gott die einmalige, unwiederholbare Verbindung der gescheiterten Eheleute im Gedächtnis behält. Wessen Gott aber gedenkt, der/das existiert und hat Bestand.

Wie gesagt, auf geschöpflicher Seite kann diese einzigartige Verbindung mausetot sein; nicht bloß geschwächt, sondern ernsthaft tot, so dass für den ganz unerwarteten Fall, dass die getötete eheliche Liebe bei demselben Paar wiederkehrt, von einer göttlichen Auferweckung der toten Ehe gesprochen werden müsste, geradezu von einer neuen und nicht bloß von einer erneuerten Ehe.

Wo aber Gott eine getötete Ehe nicht wieder zum Leben erweckt, wie er in der Regel ja auch das getötete Opfer eines reumütigen Mörders nicht zu neuem irdischen Leben erweckt,
dort sollte die Kirche den Tod einer Ehe konstatieren und gescheiterten Eheleuten nach gewissenhafter Prüfung von deren Reumütigkeit und gegenseitigen Vergebungsbereitschaft eine neue - gesegnete - Ehe ermöglichen.
Gerd Häfner hat gesagt…
@ Faustina

Weniger tiefschürfend als Leo will ich nur darauf hinweisen, dass das kanonische Recht die Unauflöslichkeit zu den Wesenseigenschaften der Ehe zählt und dennoch die Möglichkeit der Scheidung kennt: im Fall von nichtsakramentalen Ehen, denen die genannte Wesenseigenschaft ja nicht fehlt. Es heißt in can. 1056, dass die Wesenseigenschaften der Ehe (Einheit und die Unauflöslichkeit) »in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen«. Aber selbst die Sakramentalität begründet keine absolute Unauflöslichkeit, sondern erst der Vollzug einer sakramentalen Ehe.

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