Sonntasgevangelium (46)

27. Sonntag im Jahreskreis (B): Mk 10,2-16 (10,2-12)

Das Streitgespräch um die Ehescheidung (10,2-9) will Jesu Ablehnung der Ehescheidung aus der Schrift begründen. Es wird häufig dem historischen Jesus abgesprochen. Sicher trägt der Abschnitt Spuren urchristlicher Überlieferung (etwa in der Verwendung der griechischen Übersetzung von Gen 2,24), dennoch dürfte der Kernbestand ins Wirken Jesu zurückreichen. Jesus kann kaum darauf verzichtet haben, seine Ablehnung des Scheidebriefs zu begründen. Außerdem hat der Begründungsweg im Streitgespräch eine Parallele in der Art und Weise, wie Jesus seine Sabbatpraxis rechtfertigt. Wie er sich auf den ursprünglichen Schöpferwillen bezieht, um den Sinn des Sabbats als Einrichtung zum Wohl des Menschen zu kennzeichnen (Mk 2,27), so ist auch hier der ursprüngliche Wille Gottes entscheidend.


Dieser ursprüngliche Wille wird zum »Gebot des Mose« (10,3) in Beziehung gesetzt. Das Gebot wird relativiert als Zugeständnis (10,5), das im Gegensatz steht zum Willen Gottes, wie er sich aus der Erschaffung von Mann und Frau ergibt.

Um dies zu zeigen, werden zwei Passagen aus den Schöpfungserzählungen zitiert, die ursprünglich nicht auf die Ehe bezogen sind. Gen 1,27 (in Mk 10,6) wird als Erschaffung eines Paares verstanden, deutlich aus dem angefügten zweiten Zitat (aus Gen 2,24): »die zwei werden ein Fleisch sein«. Der innere Zusammenhang zum ersten Zitat wird durch eine Begründung hergestellt (»darum wird verlassen...«), die ursprünglich ebenfalls anders ausgerichtet ist: In Gen 2,24 bezieht sie sich auf die Erschaffung der Frau aus dem Mann.

Dass sich das Verständnis von Schriftaussagen nicht an deren Ursprungssinn orientierte, war für damalige Auslegung normal. Und es gab auch sonst im Judentum Tendenzen, die Ehescheidung abzulehnen – trotz ihrer Erlaubtheit im Gesetz (Dtn 24,1). Die auch aus Qumran bekannte Damaskusschrift etwa wertet als Unzucht, »zwei Frauen zu nehmen zu ihren Lebzeiten. Aber die Grundlage der Schöpfung ist: 'als ein Mann und eine Frau hat er sie geschaffen'« (IV,20f). 
Jesu Haltung ist also nicht Ausdruck einer Gesetzeskritik, die den jüdischen Rahmen sprengen würde.

Szenisch abgesetzt vom Streitgespräch wird das Jesuswort zur Ehescheidung in den Rahmen einer Jüngerbelehrung eingefügt (10,10-12). Die markinische Fassung unterscheidet sich erheblich von der Form, die in Mt 5,32 zu finden ist (Lk 16,18 bietet Elemente aus beiden Fassungen). Mk 10,12 bedenkt einen Fall, der in jüdischem Recht höchstens ausnahmsweise möglich ist: die Entlassung des Mannes durch die Frau. In diesem Punkt ist das Jesuswort sekundär an die rechtlichen Verhältnisse angeglichen worden, die die urchristlichen Gemeinden außerhalb Palästinas vorfanden. Dieser Vorgang bezeugt, dass Jesu Ablehnung der Ehescheidung sehr ernst genommen wurde. Dass sie gleichwohl nicht als absolut verpflichtender Rechtssatz gemeint war und auch nicht so rezipiert wurde, habe ich an anderer Stelle behandelt. 

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