Who's who? (8) - Rätsel
Der Gesuchte gehört einer Berufsgruppe an, die sich nie besonderer Beliebtheit erfreute, heute allerdings nicht mehr so willkürlich agieren kann wie zur Zeit Jesu. Die gebräuchliche Wiedergabe des Berufs in deutschen Bibelübersetzungen ist etwas irreführend, was sich aber insofern verschmerzen lässt, als der Beruf im Bereich des nach einem Luxemburger Winzerdorf benannten Abkommens aus der Alltagserfahrung weithin verschwunden ist. Der Gesuchte hat seinen angestammten Beruf aufgrund eines überraschend ergangenen Stellenangebots aufgegeben, obwohl ihm dieses Angebot keinerlei wirtschaftliche Vorteile bieten konnte. Offensichtlich hatte der Headhunter eine bezwingende Überzeugungskraft. Welchen Namen die gesuchte Person trug, ist nicht eindeutig überliefert. Manchmal wird einfach behauptet, er habe zwei Namen gehabt – eine Verlegenheitsauskunft, die nicht nur den Standards heutiger Einwohnermeldeämter nicht genügt. Obwohl er selbst es nicht behauptet hat, wird der Gesuchte auch als Schriftsteller bezeichnet. Nach heutiger Forschungslage trifft das aber nicht zu. Allzu viel ist im Neuen Testament über ihn nicht überliefert, jedoch ist er in dieser Hinsicht im Kreis seiner neuen, in der Zahl überschaubaren Kollegen keine Ausnahme. Wichtiger als das Profil der Einzelpersonen ist dem Neuen Testament die Funktion der Gruppe, zu der der Gesuchte nach seinem Berufswechsel gehört hat.
Ausführliche Lösung in Kürze.
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Kommentare
Da die Mosel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg ein Kondominium der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg ist, kann die Signatur des Übereinkommens auf der Mosel nicht in Schengen stattgefunden haben sondern allenfalls in Schengen und Perl. Das Abkommen müsste also eigentlich Schengen-Perler Übereinkommen heißen.
An der Übereinkunft waren nur fünf der damals zehn EG-Staaten beteiligt; sie stellt daher ein frühes Beispiel der verstärkten Zusammenarbeit dar. Das war ein weiterer wichtiger Rechtsfortschritt, die früher zwischen den Mitgliedsstaaten bestehenden „Außengrenzen“ formell und materiell zu „Binnengrenzen“ umzuwandeln. Gleichzeitig wurde das verfassungsmäßige Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit von Personen im Binnenmarkt (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag 1992) vorbereitet, das heute förmliches Grundrecht gemäß der 2009 in Kraft getretenen „Charta der Grundrechte der EU“ ist (Art. 45).
(Quelle: Wikipedia)
Danke für die Anregung, ich werde mich bei Gelegenheit mal daran versuchen. Bei Matthäus würde es aber schwierig werden: Wenn man den Evangelisten vom Zöllner Matthäus aus dem Zwölferkreis unterscheidet, wie es in der heutigen Forschung ja geschieht,hätten wir keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Evangelist "Matthäus" heißt. Auch der früheste Zeuge für die Zuschreibung dieses Evangeliums an an Matthäus (Papias von Hierapolis) denkt sicher an das Mitglied des Zwölferkreises. Für ein "Matthäus-Teekesselchen" müsste man also die traditonelle Verfasserangabe zugleich voraussetzen und negieren.