Eigenplagiat?
Gestern ist die Meldung durch die Medien gegangen, dem Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf liege ein 75-seitiges Gutachten zur Beratung vor, dem zufolge die Dissertation von Bundesbildungsministerin Annette Schavan »das charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise« biete (s. hier). Ob das zutrifft oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Die Plagiatsjäger auf VroniPlag waren jedenfalls mehrheitlich nicht der Ansicht, dass hier ein Plagiat vorliegt, das man der Öffentlichkeit zugänglich machen müsste. Ein Einzelkämpfer hat sein abweichendes Urteil ins Netz gestellt. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass der Fall ganz anders gelagert ist als derjenige des smarten Freiherrn. Aber das ist, wie gesagt, nicht Thema hier.
Vielmehr geht es um den Begriff des Eigen- oder Selbstplagiats. In der gestrigen Süddeutschen Zeitung wird Martin Heidingsfelder, ursprünglich Gründer von VroniPlag, mit den Worten zitiert, er habe in Schavans Dissertation 55 Seiten Eigenplagiat gefunden. Diese Seiten deckten sich Wort für Wort mit ihrem Aufsatz in dem von ihr selbst und Bernhard Welte herausgegebenen Sammelband »Person und Verantwortung«. Und egal, welche Veröffentlichung zuerst erfolgt sei, habe man es mit einem Eigenplagiat zu tun.
Der Begriff »Selbstplagiat« ist so sinnvoll wie »Kreiseck« oder »billiger Ferrari« (Hardcore-Kommentierer auf kath.net können sich das Gemeinte auch über die Wendung »rechtgläubiger deutscher Universitäts-Theologe« klar machen). Wenn ein Plagiat »die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle« ist (s. hier), dann kann es kein Selbstplagiat geben. Dieser Begriff ist ein Widerspruch in sich. Gemeint ist eigentlich die Mehrfachverwertung eigener Texte. Dies ist keine unübliche Praxis in den Geisteswissenschaften. Wer eine größere Monographie plant, bereitet diese meist durch Aufsätze zum Thema vor und kann dann bei der Erarbeitung des Buches auf diese Vorgängerarbeiten zurückgreifen, ohne die entsprechenden Passagen neu formulieren zu müssen. Es handelt sich ja um die eigene geistige Arbeit, die nun in einen größeren Zusammenhang gebracht wird. Eine exzessive Mehrfachverwertung von eigenen Texten kann quantitativ problematisch sein, insofern eine größerer Umfang von Publikationsleistung suggeriert wird, als es der Wirklichkeit entspricht. Die Mehrfachverwertung ist dann auszuschließen, wenn etwa in einer Zeitschrift Originalbeiträge verlangt werden.
Der Begriff des Selbst- oder Eigenplagiats aber ist in jedem Fall falsch. Die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verwendet ihn nicht. Wer ihn gebraucht und dann noch mit demselben Verdikt belegt wie das Plagiat, muss erkennen, dass daraus kein Schuh wird, den er einem abzusägenden Politiker hinhalten könnte.
Vielmehr geht es um den Begriff des Eigen- oder Selbstplagiats. In der gestrigen Süddeutschen Zeitung wird Martin Heidingsfelder, ursprünglich Gründer von VroniPlag, mit den Worten zitiert, er habe in Schavans Dissertation 55 Seiten Eigenplagiat gefunden. Diese Seiten deckten sich Wort für Wort mit ihrem Aufsatz in dem von ihr selbst und Bernhard Welte herausgegebenen Sammelband »Person und Verantwortung«. Und egal, welche Veröffentlichung zuerst erfolgt sei, habe man es mit einem Eigenplagiat zu tun.
Der Begriff »Selbstplagiat« ist so sinnvoll wie »Kreiseck« oder »billiger Ferrari« (Hardcore-Kommentierer auf kath.net können sich das Gemeinte auch über die Wendung »rechtgläubiger deutscher Universitäts-Theologe« klar machen). Wenn ein Plagiat »die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle« ist (s. hier), dann kann es kein Selbstplagiat geben. Dieser Begriff ist ein Widerspruch in sich. Gemeint ist eigentlich die Mehrfachverwertung eigener Texte. Dies ist keine unübliche Praxis in den Geisteswissenschaften. Wer eine größere Monographie plant, bereitet diese meist durch Aufsätze zum Thema vor und kann dann bei der Erarbeitung des Buches auf diese Vorgängerarbeiten zurückgreifen, ohne die entsprechenden Passagen neu formulieren zu müssen. Es handelt sich ja um die eigene geistige Arbeit, die nun in einen größeren Zusammenhang gebracht wird. Eine exzessive Mehrfachverwertung von eigenen Texten kann quantitativ problematisch sein, insofern eine größerer Umfang von Publikationsleistung suggeriert wird, als es der Wirklichkeit entspricht. Die Mehrfachverwertung ist dann auszuschließen, wenn etwa in einer Zeitschrift Originalbeiträge verlangt werden.
Der Begriff des Selbst- oder Eigenplagiats aber ist in jedem Fall falsch. Die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verwendet ihn nicht. Wer ihn gebraucht und dann noch mit demselben Verdikt belegt wie das Plagiat, muss erkennen, dass daraus kein Schuh wird, den er einem abzusägenden Politiker hinhalten könnte.
Kommentare
Das ist doch das reinste Theater.