Lehramt von unten

An besorgten Kommentaren zur Bischofssynode bestand während deren Verlauf so wenig Mangel wie an Sand in der Wüste. Die Sorge gründet in unangefochtener Gewissheit. So weiß Hubert Gindert, Vorsitzender des Forums deutscher Katholiken, genau: (s. hier)
»Würde die Kirche ihre Lehre über das Ehesakrament ändern, wäre sie nicht mehr die Katholische Kirche«.
Wer mit solchem Wissen ausgestattet ist, konnte nur mit Bangen nach Rom schauen. Sollten der Papst und die Vertreter aus dem Kollegium der Bischöfe (also »die Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche«; Lumen Gentium 22) das anders sehen, müsste ihnen leider bescheinigt werden, nicht mehr in der Katholischen Kirche zu sein.

Nach dem Zwischenbericht war die Befürchtung groß, eine solche Bescheiniung müsste tatsächlich ausgestellt werden. Die Erleichterung darüber, dass es nicht so kam, verschaffte sich in völlig überzogenen Überschriften Luft (»Roma locuta«). Was wäre gewesen, wenn ein anderes Signal aus Rom gekommen wäre? Da Rom nun aber nicht abschließend gesprochen hat und die Debatte ausdrücklich weitergeht, sind die während der Synode abgefeuerten Warnschüsse noch nicht erledigt.

So hat Hubert Windisch  ganz ohne Schalldämpfer herumgeballert – mit zuvor ungeahnter Ausrichtung des Zielfernrohrs. Noch vor gut drei Jahren hat er, ohne sich selbst zu meinen, über Theologen geäußert: Nicht wenige von ihnen
»vor allem im deutschen Sprachraum sehen sich, ob bewusst oder unbewusst, als kleine Päpste und legen dementsprechend auch bei ihrem Theologietreiben papale bzw. zumindest episkopale Attitüden an den Tag. Man beansprucht dann das Lehramt eigentlich für sich und seine eigene, oft begrenzte Theologie.« 
Jetzt, da die Dekonstruktion, vielleicht sogar eher die Destruktion der Kirche zu befürchten ist, schwingt sich der Kritiker der papalen Theologen zum Richter über den Papst auf. In einem geradezu antirömischen Affekt kommentierte er den Zwischenbericht zur Synode (s. hier):
»Man muss mit allem Freimut und Respekt gegen die Vorgänge in Rom Widerstand leisten. Laien wie Priester. Die Gefahr der Dekonstruktion der katholischen Kirche ist die Gefahr ihrer Spaltung.«
Noch aber ist Polen nicht verloren:
»Wir dürfen hoffen, dass der Papst sich in den bevorstehenden Auseinandersetzungen in doktrineller Klarheit als Petrus, als Fels erweisen wird, in seinem Amt ruhend und Kontinuität ausstrahlend für die Beantwortung der anstehenden Fragen, den Glauben und die Lehre der Kirche nicht nur über einige Jahre, sondern durch die Jahrtausende bewahrend.«
Das heißt so viel: Wir dürfen hoffen, dass der Papst die Dinge genauso sieht wie ich. Er wird doch die Frage, an welcher Stelle die Kontinuität mit der Tradition aufgegeben wird, nicht anders beantworten, als es mir einleuchtet. Sollte der Papst aber doch von meiner Meinung abweichen, dann müssten wir uns einen anderen besorgen:
»Wenn nicht, bräuchten wir einen neuen Papst.«
Das scheint für Windisch keine allzu unwirkliche Perspektive zu sein. Denn der jetzige Papst steht unter dem Einfluss Satans. So deutlich wird das natürlich nicht gesagt, aber mehr als 1 und 1 zusammenzählen muss man nicht, um zu dieser Deutung zu kommen. Zunächst heißt es angesichts des Zwischenberichts zur Synode:
»Es ist ein bestimmter Geist, der hier vieles durcheinander bringt und den Papst Franziskus immer wieder bei seinem Namen nennt.«
Der »Durcheinanderbringer« ist der Diabolos, der Teufel, den betreffend sich Papst Franziskus in der Tat kein Schweigegelübde auferlegt hat. Dennoch muss ihm leider bescheinigt werden, dass er im Geist des Durcheinanderbringers handelt. Denn man
»getraut … sich in diesem Geist nicht mehr zu urteilen bzw. zu verurteilen. 'Anything goes' heißt das moralische Credo der radikalisierten Moderne. Chi sono io per giudicare?«
Die (von mir) kursiv gesetzten Worte hat der Papst also im Geist des Teufels gesprochen.

Klarer wird jetzt auch, was mit der häufiger beschworenen Gefahr der Kirchenspaltung gemeint ist. Befürchtet wird nicht, dass Reformkräfte im Fall ihres Scheiterns eine eigene Kirche gründen könnten; befürchtet wird, dass im Fall ihres Erfolgs diejenigen zum Auszug gezwungen werden, die genau wissen, was katholisch ist und was nicht.

Wenn das Lehramt versagt, dann muss die katholische Basis einspringen.

Kommentare

Juergen hat gesagt…
ZITAT: „Wenn das Lehramt versagt, dann muss die katholische Basis einspringen.“

Oder die sog. Exegese.
Gerd Häfner hat gesagt…
Was ist die "sog. Exegese" und inwiefern maßt sie sich lehramtliche Funktion an?
Andreas Metge hat gesagt…
Es ist mindestens so erstaunlich wie die Aufforderung des Papstes zu offener Diskussion, wie auf Seiten wie z.B. Gloria.TV oder katholisches.info in dem hier beschriebenen Stil dikutiert wird!
gerdezu wohltuend der "Augenzeugenbericht" aus der Synode, ein Interview mit der Beobachterin Ute Eberl http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/kirche_2/141020_eberl_interview_synode.php).
Insgesamt wird m.E. deutlich, was gar so sensationell nicht ist: Dass faire, (ergebnis-)offene Auseinandersetzung im katholischen Raum - zumal mit Klerikern, allemal mit Bischöfen - mindestens ungewohnt ist und eher verunsichert als anregt. Und das gilt eben nicht nur für Kleriker...
G. Küppers, Köln hat gesagt…
A propos Exegese:

Mein eigenes Interesse an diesem Wiederheirats- und Kommunionthema ist in erster Linie akademisch, weniger kirchenpolitisch. Die Fragen, die mich da seit einigen Jahren umtreiben, sind v.a. zwei:

1. empfand ich es total befremdlich, dass so vielen konservativen Gläubigen, die gar nicht wirklich von dem Problem betroffen sind, dieses Thema so sehr am Herzen liegt, dass sie es quasi zum kath. Glaubenskriterium stilisieren, hier ganz besonders streng darauf zu achten, dass irregulär Verbundenen keine Sakramente gereicht werden. Offb. verletzt das irgendwie ihren moralischen Reinlichkeitssinn.
Ich konnte aber nie begreifen, wie man angesichts der vielen Gleichnisse und Worte Jesu (Balken-Splitter-Metapher, Schuldturmgleichnis, Tagelöhnergeschichte, Urteilt-nicht-Mahnungen u.v.m.) nicht bemerken kann, dass so ein Rigorismus total ungesund für die eigene Seele sein muss, christlich betrachtet.
G. Küppers, Köln hat gesagt…
A propos Exegese (2):

Zweitens finde ich das Thema Scheidungsverbot rein hist.-wiss. betrachtet total spannend, weil es ja ein echtes Alleinstellungsmerkmal Jesu zu sein scheint und die Beschäftigung damit viel dazu beitragen kann, Jesus, seinen Kontext und seine Botschaft besser zu begreifen.

In der Hinsicht hat es ja in der letzten Zeit eine Reihe wichtiger Publikationen gegeben.

Am besten fand ich John P. Meiers 'Law & Love' (Bd. 4 von 'A Marginal Jew'), gerade weil Meier das Thema ja ganz konsequent historisch abhandelt und strikt von den aktuellen Debatten trennt. Der einzige 'Akzent', den er mit seinem typischen, etwas untergründigen Humor setzt, ist ja, dass er das kategorische Scheidungsverbot unmittelbar im Anschluss an das kategorische Schwurverbot abhandelt (das ja bekanntlich seit der ausgehenden Antike in der Kirche nicht mehr ganz so kategorisch beherzigt wird ;-)
Meiers wichtigster Pkt. scheint mir zu sein, dass er den (übrigens vor etwas mehr als 100 Jahren von dem dt. Exegeten Anton Ott 'entdecken') Zshg. der Porneia-Klauseln mit der Hillel-Schammai-Debatte im Judentum relativiert: Dieser Zshg. mag bestehen, kann aber hist. kaum als Reflex der eigenen Pos. Jesu verstanden werden, weil diese Debatte zu Jesu Zeiten wohl noch gar nicht geführt wurde, sondern erst später. Man kann also nicht mehr so einfach sagen (wie das in der Lit. bis dato öfters geschah), Jesus hätte in der innerjüd. Debatte um die zulässigen Scheidungsgründe "wahrscheinlich" eine an Rabbi Schammai orientierte Position vertreten.

Eine zweite Veröfftl. ist ganz frisch der Beitrag von Th. Söding im vor einigen Mon. ersch. QD-Band zum Wiederheiratsthema, der mich beeindruckt hat.

Bei Söding sehe ich zwei wichtige Punkte: Erstens legt er das Scheidungsverbot Jesu konsequent im Sinne eines Wiederheiratsverbots aus (nennt es sogar so). Im Vordergrund stehe bei allen Sprüchen die Qualifizierung der Wiederheirat als "Ehebruch", weniger das eigtl. Verbot der Trennung. Das scheint mir in dieser Schärfe nicht unbedingt konsensfähig (bei Meier klingt es ganz anders) und vllt. auch etwas apologetisch-kath., aber doch nachdenkenswert.

Der zweite Pkt., den ich Söding extrem positiv anrechne, sind seine (über den rein exegetischen Bereich weit hinaus und schon ins bibeltheol.-dogmat. Feld reichende) klaren Worte zu den Mt-Klauseln. Er spricht da etwas aus, was ich selber schon seit einigen Jahren gebetsmühlenartig wiederholt habe, aber so klar noch bei keinem kath. Exegeten gelesen hatte: Die kath. Theologie (auch die Exegese) blendet diese Mattthäusstellen seit Generationen in einer bibeltheologisch kaum zu vertretenden Weise aus oder relativiert sie (zuletzt meist mit dem Argument, sie seien nicht klar verständlich) und tut so, als ob sie gar nicht zum Kanon gehörten. Dass dies unzulässig ist und revidiert werden muss, habe ich bei keinem so klar ausgesprochen gesehen wie bei Söding.
Der hält die Klauseln (ebenso wie die Gleichstellungsaussagen bei Mk) sogar tendenziell für authentisch jesuanisch, was sicher keine h.M. und eher Södings etwas historisierendem Ansatz geschuldet ist, aber in der Konsequenz ist es ja gleich: Egal ob es sich um spätere relativierende Einschübe oder um echte Jesusworte handelt, sie gehören nunmal zum Kanon und müssen bibeltheologisch von daher ernst genommen werden.

Würde mich interessieren, wie Sie diese Dinge wahrnehmen! Danke, Herr Häfner.
Gerd Häfner hat gesagt…
@ G. Küppers

John P. Meier sieht mit den meisten Auslegern davon ab, die Unzuchtsklausel auf Jesus zurückzuführen. Sie ist nur im Matthäus-Evangelium, dort aber an beiden Stellen, an denen von Scheidung die Rede ist (5,32; 19,9). Da zudem in der Frage der Pharisäer nach der Erlaubtheit der Ehescheidung (Mt 19,3; Mk 10,2) nur bei Matthäus genauer nach dem möglichen Grund für die Entlassung der Frau gefragt wird (»aus jedem Grund?«) und diese Frage in der rabbinischen Diskussion begegnet, liegt der Schluss nahe: Die Unzuchtsklausel hat in der stark von jüdischen Traditionen geprägten Gemeinde des Matthäus ihren Ort. Matthäus (bzw. die Tradition, die er aufgriff) verstand das Wort Jesu zur Ehescheidung also offensichtlich im Sinne der strengeren Auslegung von Dtn 24,1 in der Frage nach möglichen Entlassungsgründen (in der rabbinischen Tradition mit der Person Schammais verbunden).

M.E. ist die ursprüngliche Form des Jesuswortes in Mt 5,32 zu sehen (abzüglich der matthäischen Unzuchtsklausel). In diesem Wort geht es in erster Linie darum, dem verheirateten Mann zu sagen, dass er über das Bestehen seiner Ehe nicht verfügen kann. Entlässt er seine Frau, ist er verantwortlich dafür, dass Ehebruch geschieht: durch die entlassene Frau und den Mann, der sie heiratet. Es ist ein Mahnwort, das darauf hinwirken will, dass ein Mann seine Frau nicht entlässt. Welche Folgen sich für die Beteiligten ergeben, wenn eine Entlassung dennoch geschieht – diese Frage liegt ganz außerhalb des Horizonts des Wortes. Soll eine Frau dann etwa ohne den rechtlichen und wirtschaftlichen Schutz bleiben, der zur Zeit Jesu die Ehe für sie bedeutete? Mit solchen Folgerungen ist das Wort Jesu in Mt 5,32 eindeutig überfordert. Ich würde es deshalb auch nicht als »Wiederheiratsverbot« bezeichnen. Das kann man höchstens im Blick auf Mt 19,9 (nur im Blick auf den Mann formuliert) bzw. Mk 10,11f (dort auch im Blick auf die Frau) sagen. Aber auch an diesen Stellen bleibt ausgeblendet, welche Folgen sich für den entlassenen Teil ergeben. Als Ehebrecher wird allein der entlassende Partner im Fall der Wiederheirat bezeichnet.

Der neutestamentliche Befund ist vielgestaltig. Man kann erkennen, dass das Votum Jesu gegen die Scheidung sehr ernst genommen wurde, zugleich aber auch, dass es angesichts neuer Situationen kreativ weiterentwickelt wurde. Dazu gehört z.B. die Unzuchtsklausel bei Matthäus. Paulus unterscheidet in 1Kor 7 Ehen zwischen Glaubenden von denen zwischen Glaubenden und Nichtglaubenden; in der Jesustradition gibt es dafür keinen Anhaltspunkt, da in Mk 10,2-9par mit den Verhältnissen der Schöpfung argumentiert wird. Das kanonische Eherecht greift in der Unterscheidung zwischen sakramentalen und nichtsakramentalen Ehen auf 1Kor 7 zurück, ist aber seinerseits schon insofern eine kreative Anwendung des Bibeltextes, als bei Paulus (anders als beim sogenannten privilegium paulinum) aus der Erlaubtheit der Trennung keine ausdrückliche Erlaubtheit einer erneuten Heirat folgt (s. 1Kor 7,12-16).

Man kann also sehen: Was es konkret bedeutete, dass Jesus die Ehescheidung ausschließen wollte, musste in neuen Situationen neu gefunden werden. Dies begann bereits in der ersten christlichen Generation und setzte sich durch die Kirchengeschichte fort. Heute allerdings wird vielfach eine Eindeutigkeit des Jesuswortes behauptet, die es offensichtlich nie gehabt hat.
Gerhard Mentzel hat gesagt…
Sehr geehrter Herr Professor Häfner,

wenn Sie die Texte abklappern und fragen was ein junger Wanderguru wollte, brauchen Sie sich nicht zu wundern.

Weder was auf der Synode verhandelt wurde, noch dass dies nur noch lächerlich ist, aber dann auch die Laien nicht besser wissen als das Lehramt, was im Sinne von Christen Jesus genannter kreativer Vernunft in menschlicher Kultur geboten wäre.

Wobei die Fragen sicher zu diskutieren, verschiedene Aspekte im Sinne des Logos und seiner zeitgemäßen Definition zu berücksichtigen wären. Hierzu antike Texte nach dem Willen eines ehescheuen Guru abzuklappern, das ist mehr als lächerlich. Das zeigt auch dieses Beispiel wieder.

Gott sei Dank wissen wir, dass der Sohn des unsagbaren Grundes allen Seins, um den es im anfänglichen Glauben und seiner Texte geht, kein besonders schlauer Guru war, sondern das lebendigen Wort, die fleischgewordene Vernunft. Jetzt dürfen wir auch beI den Sie beschäftigenden Fragen wieder denken und diskutieren.
Anonym hat gesagt…
Die Eindeutigkeit wird leider vor allem von der Glaubenskongregation vertreten...
Klaus hat gesagt…
EXEGESE

Ein Hauptproblem allen christlichen Wahrheitsstrebens ist doch wohl die Widersprüchlichkeit der Bibel und des ntl. Jesus

Hier gilt: Wer gegen mich ist, ist für mich.
Da gilt: Wer nicht für mich ist, ist gegen mich.

Hier gilt: Tut alles, was die Schriftgelehrten und Pharisäer euch lehren.
Jesus hält also offenbar deren Lehre für richtig, kritisiert lediglich deren mangelhaftes Tun.
Da gilt: Pharisäer und Gesetzeslehrer lehren Falsches, bloß von Menschen Erdachtes, das nicht dem Willen Gottes entspricht: z.B. Es gebe Dinge, die von außen in den Menschen hineinkommen und ihn vor Gott unrein machen.

Was gilt denn jetzt?
Lehren Pharisäer und Schriftgelehrte richtig, sodass alles alles (!) zu tun ist, was sie lehren, oder lehren sie falsch, so dass ihre Lehren nicht zu befolgen sind? Das eine schließt das andere aus.

Hier gilt: absolutes Ehescheidungsverbot Jesu
Da gilt: relatives Ehescheidungsverbot Jesu (im Fall von porneia ist Scheidung möglich).
Dabei ist irrelevant, ob das relative Verbot vom geschichtlichen Jesus stammt oder Gemeindebildung ist. Denn beide Varianten gelten der Kirche gleichermaßen kanonisch.

Hier gilt: Jesus hält das mosaische Gesetz angeblich auf Punkt und Komma.
Da gilt: Jesus hält sich in seiner Toraauslegung nicht an die mosaische Bestimmung, wonach bei Entlassung der Ehefrau ein Scheidebrief auszustellen ist. Und das, obwohl diese Bestimmung Bestandteil jener Weisung ist, die Moses ALS TORA GOTTES an Israel weiterzugeben hat, also - dem entgegen, was Jesus insinuiert - keine private Weisung des Mose darstellt.

in a nutshell: Legionen von Widersprüchen in der Bibel und auch bei Jesus!
Von Bibelapologeten meist nicht "Widersprüche" genannt, sondern "Spannungen" oder "Dialektik" oder sonstwie.
Gerd Häfner hat gesagt…
@ Klaus

In der Exegese werden die von Ihnen genannten Widersprüche durchaus wahrgenommen. Sie treten z.T. nicht nur zwischen verschiedenen Schriften auf, sondern auch innerhalb desselben Werks. Dass man sich an die Lehre der Pharisäer, aber nicht an ihre Taten halten solle, ist in Mt 23,2 zu lesen. Da an anderen Stellen desselben Evangeliums vor der Lehre der Pharsiäer (und Sadduzäer) gewarnt wird (Mt 16,1-12) oder Jesus sich von ihr absetzt (15,1-20), kann man den Widerspruch auf zweifache Weise auflösen. Entweder: Der Evangelist verarbeitet verschiedene Traditionen und hat das Problem nicht bemerkt (ein Autor mit Gedächtnisschwäche- eher unwahrscheinlich). Oder: Es geht in Mt 23 um die polemische Belastung der Pharisäer, die selbst nicht tun, was sie sagen; und zur Verschärfung der Polemik wird die Lehre hier (aber eben nur hier) als richtig bezeichnet. Dadurch gewinnt die fehlende Konsequenz im Handeln zusätzliches Profil. Die Pharisäer wissen um das richtige Handeln, verwirklichen es aber nicht. Mt 23 ist sicher kein unproblematischer Text, die Schwierigkeit liegt aber in erster Linie in der Polemik und ihren wirkungsgeschichtlichen Folgen.

Was die Unzuchtsklausel betrifft, so wird sie heute gewöhnlich als Regel der matthäischen Gemeinde gedeutet, die andernorts im Urchristentum nicht belegt ist. Dieses war tatsächlich nicht so uniform, wie es die Rede von einer 2000 Jahre alten Lehre suggeriert. Das Jesuswort von der Ehescheidung wurde tatsächlich unterschiedlich aufgegriffen.

Auch das Beispiel von Toratreue und Widerspruch gegen die Tora im Ehescheidungswort stammt aus ein und demselben Werk - beide Passagen stehen in relativer Nähe (5,17-19; 5,31f). Wenn wir davon ausgehen, dass der Autor des Matthäus-Evangelims nicht minderbegabt war, hat er beide Passagen offensichtlich nicht als unüberwindlichen Widerspruch empfunden. Und dazu hatte er in diesem Fall auch Grund. Es gibt ja kein Gebot zur Ehescheidung in der Tora. Geklärt wird in Dtn 24,1-4 nur die Verfahrensweise der Entlassung der Frau (Scheidebrief), der Hauptpunkt liegt auf dem Verbot, die einmal entlassene Frau nach deren erneuten Entlassung wieder zu heiraten. Etwas zu verbieten, was die Tora erlaubt, ist kein Widerspruch gegen die Tora. Auch die so toratreuen Leute von Qumran haben die Ehescheidung abgelehnt.

Es gibt durchaus Widersprüche in der Bibel. Sie zeigen, dass die Bibel nicht als Offenbarung im Sinne der Verbalsinspiration zu verstehen ist. Man kann mit den Widersprüchen aber geschichtlich umgehen, muss dies nicht apologetisch tun.
Alberto Knox hat gesagt…
An der Theologischen Fakultät in Freiburg wurde Windisch eigentlich nicht mehr ernst genommen, von den Professoren nicht und von den Studis erst recht nicht. Noch heute würden seine Wortschöpfungen wie "Zierstrauchpastoral", "Pastoralhasensyndrom" oder "gegenseitige Demutsverschränkung" eher Heiterkeit auslösen; aber: Windischs Homophobie ging soweit im Professorium kreuz.net-Artikel zu verteilen... Mir tut der Mann im Grunde leid, ist er doch mit seiner moraltheologischen Dissertation dem Angstklima und Joseph Ratzinger selbst zum Opfer gefallen und hat danach eine Wandlung durchgemacht, die ich selber nur für ungesund halten kann.
Klaus hat gesagt…
1)
"Etwas zu verbieten, was die Tora erlaubt, ist kein Widerspruch gegen die Tora."

Ich bin - zumindest vorläufig - nicht in der Lage, diesem Satz zuzustimmen.
# Ein Vater erlaubt seinem Kind in die Disco zu gehen. Die Mutter des Kindes dagegen verbietet den Discobesuch. #
Das Verbot der Mutter soll nun kein Widerspruch gegen die "Tora" des Vaters sein?

2)
"Geklärt wird in Dtn 24,1-4 nur die Verfahrensweise der Entlassung der Frau (Scheidebrief), ... "

Für Jesus scheint aber über die bloße Verfahrensweise hinaus geklärt zu sein, dass Mose ein Zugeständnis macht, nämlich das der Entlassung der Frau aus der Ehe, was mit der Ausstellung eines Scheidebriefes einhergeht. Und für Jesus scheint auch geklärt zu sein, dass Moses dieses Zugeständnis an die Herzenshärte offenbar für notwendig hält, denn ohne bei sich zu denken "es braucht dieses Zugeständnis" wird Mose es ja nicht gemacht haben.

Hier könnte man einwenden: Das Zugeständnis an die Herzenhärte muss etwas Gottgewolltes sein. Denn Moses fungiert in seiner Rede ja nur als Vermittler des Willens Gottes, den er selbst von Gott für das Volk erhalten hat. Darauf weist doch der Text am Anfang der umfassenden Gesetzesweitergabe hin. Das Zugeständnis kann daher nicht - wie Jesus nahelegt - einfach der Privatmeinung des Mose zugeschrieben werden.
Die ganze Moserede steht unter dem Vorzeichen:
Mose gibt treu die Weisung wieder, der er empfangen hat.
Jesus aber ignoriert diesen Sachverhalt und steht dennoch nicht an zu behaupten, dass er auf der Erfüllung der Tora, und zwar auf Punkt und Komma, besteht.

Gerd Häfner hat gesagt…
@ Klaus

Den zitierten Satz habe eich wohl etwas verkürzt formuliert. Gemeint war: Etwas zu verbieten, was nach der Tora erlaubt ist, verstößt gegen kein Tora-Gebot. Die Scheidung ist ja nirgends Gegenstand einer Weisung in den fünf Büchern Mose. Auch in Dtn 24,1-14 wird ja nur geregelt, wie die Scheidung zu vollziehen ist und was aus ihr folgt (Verbot der nochmaligen Heirat der entlassenen Frau). Wer sagt, man solle überhaupt Scheidung meiden, verstößt nicht gegen Dtn 24, da für die Anwendung des dort genannten Gebots dann gar keine Grundlage gegeben ist. Es ist nur zu beachten, wenn eine Scheidung erfolgt. Die Frage, ob Scheidung erlaubt ist, steht nicht zur Debatte. Deshalb entspricht auch das Beispiel zur Frage, ob die Tochter in die Disco gehen darf, nicht dem hier verhandelten Fall.

Grundsätzlich ist im Frühjudentum zu beobachten, dass die Halacha (die konkret zu befolgenden Normen) von der Tora des Mose abweichen können, dies aber nicht als Gegensatz empfunden wurde, nicht als Abweichen von der Tora. Karlheinz Müller verweist z.B. auf Ausführungen des Flavius Josephus und die in Qumran gefundene Tempelrolle und urteilt: »Nicht nur die durchaus bedachte Art, wie Josefus Flavius den Wortlaut der Tora vernachlässigen kann, sondern auch die Tatsache, daß die Tempelrolle eine ganze Sammlung von Geboten und Verboten meist gegen und weitgehend ohne Rücksicht auf den Text der Tora ihren Lesern zuzumuten vermag, lassen es bereits dringlich geraten erscheinen, den wirklichen Einfluß des Wortlauts der Tora auf das geltende Gesetz im Frühjudentum nicht zu überschätzen, sondern eher gering zu veranschlagen.«

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