Noch einmal: Die angebliche Treue zum Wort Jesu

Die nachsynodale Kritik der außerordentlichen Bischofssynode zu Ehe und Familie könnte von sich mit Mk 5,9 sagen: »Legion ist mein Name, denn viele sind wir.« Der biblische Bezug ist rein numerisch gemeint und soll nicht unterstellen, die kritischen Kommentierungen seien dämonisches Werk. Aber dass sich in ihnen immer göttliche Weisheit kundtue, kann man auch nicht ohne Zögern behaupten.

Als besonders ärgerlich empfinde ich den ständig unternommenen Versuch, eine Änderung der Regelungen zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen durch Verweis auf das (angeblich) eindeutige Wort Jesu in dieser Frage abzuweisen. Martin Grichting, der neulich mit originellen historischen Vergleichen auf sich aufmerksam gemacht hat (s. hier), freut sich ein Loch ins Kollar, weil der Beginn der Synode 2015 im Lesejahr B auf den 27. Sonntag im Jahreskreis fällt und deshalb Mk 10,2-16 das Tagesevangelium sein wird. »Der Heilige Geist führt Regie.« (s. hier) Ja, da wird Kardinal Kasper aber Augen machen, wenn er am 4. Oktober 2015 dieses Evangelium hört, und bußfertig wird er ausrufen: »Hätte ich nur gewusst, dass das in der Bibel steht!«

Die Vereinfachung hat Konjunktur. Von Kardinal Burke, im Blick auf das ersehnte Ende der synodalen Verwirrung ein Intensiv-Beter, wird berichtet: »Kein Priester oder Bischof könne verändern, was Jesus über die Ehe gelehrt habe, stellte Burke auf Frage eines Journalisten fest.« (s. hier) Gegen den Gedanken der Gradualität sagt er: »die Wahrheit ist nicht graduell. Sie ist objektiv. Die Ehe ist unauflöslich. Wenn ich jemanden heirate, kann ich nicht mit jemand anderem leben.«  Kardinal Müller hat nach kath.net-Angaben in einem Interview geäußert: »'Die Kirche kann nicht ändern, was Christus gelehrt hat, weder vor noch nach der Synode.' Bezüglich der Ehe seien das in erster Linie die Worte 'Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.'« (s. hier)

Dass aus Treue zum Gebot des Herrn eine Änderung der Ehelehre in der genannten Frage auszuschließen sei, kann man leicht beteuern; schwerer ist es, dies zu begründen. Zunächst einmal stellt sich die Frage: Wie eindeutig ist das Gebot des Herrn bezeugt? Es geht mir hier nicht um eine traditionsgeschichtlich eventuell ursprüngliche Fassung, sondern um die Unterschiedlichkeit, in der uns das Gebot des Herrn in den Evangelien überliefert ist. Zum einen finden wir ein Wort gegen die Ehescheidung in vier verschiedenen Fassungen (Mt 5,32; 19,9; Mk 10,11f; Lk 16,18), zum andern ein Streitgespräch, in dem Jesus die Ablehnung der Ehescheidung begründet (Mt 19,3-9; Mk 10,2-9). 

Bleiben wir zunächst bei dem Wort, so fällt auf, dass es im Matthäus-Evangelium – aber nur hier – eine Ausnahmeregel gibt: Das Scheidungsverbot gilt nicht im Fall von Ehebruch durch die Frau. In Mt 19,9 ist die sogenannte »Unzuchtsklausel« auf die Aussage als ganze zu beziehen. Es geht also nicht nur darum, eine erlaubte Form der Entlassung der Frau zu bezeichnen; es wird auch ausgedrückt, dass eine Wiederheirat dann nicht als Ehebruch gilt. Für dieses Verständnis spricht die Satzstruktur: Die Ausnahme bei der Formulierung des Subjekts (»Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet«) wirkt sich auch auf das Prädikat (»bricht die Ehe«) aus, für das die Ausnahme also auch greift: Im genannten Fall geschieht kein Ehebruch.

Die Parallele in Mt 5,32 stützt ebenfalls diese Deutung: Im Fall von Unzucht (also: Ehebruch durch die Frau) gilt nicht, dass der Mann durch die Entlassung der Frau dafür verantwortlich ist, dass bei Wiederheirat der Frau Ehebruch geschieht – weil eben dann kein Ehebruch geschieht. Im Hintergrund steht wahrscheinlich die Vorstellung, dass durch den Ehebruch die Ehe bereits zerstört ist. Dies führt zu einer ersten Einsicht: Das Wort des Herrn ist in den Evangelien nicht so eindeutig bezeugt, wie es für diejenigen wünschenswert wäre, die sich auf die Eindeutigkeit des Wortes berufen. Dass im Fall von Ehebruch das Eheband nicht mehr besteht, hat keinen Eingang in das kanonische Eherecht gefunden.

Fast alle Äußerungen (auch die im Streitgespräch) gehen von einer asymmetrischen Sicht der Ehe aus. Die ehelichen Rechte von Mann und Frau sind im Judentum zur Zeit Jesu nicht identisch, und dies spiegelt sich in der Tatsache, dass sich bis auf Mk 10,12 die Jesusworte allein an den Mann richten als denjenigen, der seine Frau entlässt oder eine entlassene Frau heiratet. Die Weisung Jesu zielt darauf, dem Mann das Verfügungsrecht über das Bestehen seiner Ehe zu bestreiten. Diese Intention lässt eine Fehlanzeige besser verstehen: In den Jesusworten findet sich nichts zu der Frage, wie sich eine entlassene Frau verhalten soll. Die Ehe bedeutete rechtlichen und wirtschaftlichen Schutz für die Frau. Dass sie diesen als Entlassene nicht mehr in Anspruch nehmen dürfe, wird in keinem Jesuswort gesagt; das Problem kommt überhaupt nicht in den Blick.

Dann geht es Jesus offensichtlich nicht darum, eine Wiederheirat nach der Entlassung unter Absehung aller näheren Umstände und in jedem Fall als unerlaubt zu kennzeichnen. Jesus tritt dafür ein, dass es nicht zu einer solchen Situation kommt – dadurch dass der Mann seine Frau nicht entlässt. Wie aber zu verfahren ist, wenn dies doch geschieht, liegt außerhalb des Horizonts der Jesusworte. Sicher muss eine rechtliche Regelung auch Fragen berücksichtigen, die von der Jesustradition nicht beantwortet werden; die Treue zum Wort Jesu lässt dabei aber einen größeren Spielraum, als gewöhnlich behauptet wird. 

Ein größerer Spielraum wird in anderem Zusammenhang tatsächlich vorausgesetzt. Spricht man katholischerseits von der Unauflöslichkeit der Ehe, bleibt ja meistens unerwähnt, dass dies in absoluter Form nur für die sakramentale und vollzogene Ehe gilt. Kardinal Burke sagt: »Die Ehe ist unauflöslich. Wenn ich jemanden heirate, kann ich nicht mit jemand anderem leben«, vergisst (?) allerdings hinzufügen, dass es trotz dieses Grundsatzes nach kanonischem Eherecht auflösliche Ehen gibt. Diese Differenzierung zwischen sakramentalen und nichtsakramentalen sowie zwischen vollzogenen und nichtvollzogenen Ehen hat an Jesusworten überhaupt keinen Anhaltspunkt. Wenn die Kirche, wie Kardinal Müller meint, nicht ändern könne, was Christus gelehrt hat, und dies bezüglich der Ehe in erster Linie die Worte seien: »Was Gott verbunden hat, trenne der Mensch nicht«, dann fragt man sich, warum nichtsakramentale Ehen geschieden werden können. Die Argumentation mit Gen 2,24 in Mk 10,2-9par geht auf die Schöpfungsordnung zurück und eröffnet keine Differenzierung zwischen verschiedenen Formen von Ehen im Blick auf ihre Unauflöslichkeit. 

Die Treue zum Wort des Herrn ist also durchaus selektiv. Anders gesagt: Mit der Weisung Jesu gegen die Ehescheidung wurde schon immer kreativ umgegangen. Das begann bereits in der Urkirche: In der Gemeinde des Matthäus hat man die Unzuchtsklausel eingefügt; Paulus behandelt Ehen zwischen Glaubenden anders als »Mischehen« (1Kor 7,10-16), obwohl es dafür in der Jesustradition keinen Anhaltspunkt gibt. Auch das kanonische Eherecht oder Nr. 1650fin des Katechismus der Katholischen Kirche sind kreative Aneignung der Jesustradition. 

Hier soll nichts grundsätzlich gegen diese Kreativität gesagt werden. Sie ist geradezu notwendig angesichts der Tatsache, dass die Weisung Jesu einen Handlungsimpuls setzt (keine Entlassung der Ehepartnerin), aber keine Regelung bietet, die im Sinne eines unabänderlichen Gesetzes ohne Beachtung der näheren Umstände auf alle Ehen anzuwenden wäre. Problematisch aber ist, wenn eine Änderung kreativer Aneignungen mit dem Hinweis abgebügelt wird, die Treue zum Wort des Herrn lasse dies nicht zu.

Außerdem provoziert diese Argumentation die Frage, warum die Treue zum Wort des Herrn in anderen Fällen, sagen wir vorsichtig, eine weniger deutliche Form annimmt. In der Frage des Eides wird aus Mt 5,33-37 nicht abgeleitet, man habe hier eine Weisung des Herrn, an der man nicht vorbeikomme. Sehr spezielle Forschungen werden nötig sein, um die innerkirchliche Wirkung des Wortes zu eruieren, die Jünger sollten niemanden auf der Erde »Vater« nennen, weil sie einen himmlischen Vater haben (Mt 23,9). Ein anderes Beispiel aus der Pharisäerrede: Welche Auswahl hätte Jesus heute, wenn er eine in Kleidung und Titel zur Schau gestellte Frömmigkeit und Ehrenstellung kritisieren wollte. Die Gebetsriemen und Quasten der Pharisäer aus Mt 23,5-7 sind ein bescheidenes Repertoire im Vergleich etwa zu dem, was sich hier anböte. Jesusworte zum Thema »Besitz und Reichtum« bilden sich in kirchlichen Finanzstrukturen nicht unmittelbar ab. Schließlich: Wer eine Gebetswelle startet, steht nicht im Verdacht, die Mahnung aus Mt 6,7f überzubetonen.

Die Frage ist ernst gemeint: Gibt es irgendeinen Fall, bei dem die Treue zum Jesuswort in einer Weise eingefordert wird, die mit dem Scheidungs- und Wiederheiratsverbot im Fall sakramentaler und vollzogener Ehen vergleichbar wäre? Hier entsteht erhebliche Verwirrung. Wenn Kardinal Burke intensiv für deren Ende betet, könnte das im Erhörungsfall Folgen haben, die ihm nicht behagen.


Weitere Beiträge zum Thema finden sich hier, hier und hier (z.T. mit unvermeidlichen Wiederholungen zu den obigen Ausführungen). 

Kommentare

Andreas Metge hat gesagt…
Einmal mehr: DANKE für diese sorgsame Ausarbeitung!
Mir drängt sich aber immer mehr als dahinterliegendes Problem die Erkenntnis auf: Die Bischöfe manövrieren sich gerade zielstrebig in eine Situation, die ihre Position im Blick auf Einmütigkeit und Kollegialität im Lehramt massiv und nachhaltig verändert! Einmal abgesehen davon, dass die Synode - so, wie sie angelegt war – einen eklatanten Nachholbedarf in Sachen „Streitkultur“ in Teilen der katholischen Kirche offenbart (wen wundert’s?): Wie die Bischöfe diese Unterschiede ohne Gesichtsverlust und ohne – hm … „Abwanderungstendenzen“… - lösen wollen, bleibt gespannt abzuwarten!
Darüber hinaus bleibt abzuwarten – was immer in Sachfragen von der kommenden Synode 2015 zu lesen sein wird – wie Kirchenmitglieder reagieren werden: Ich kenne leider zu wenige Menschen. Unter den vielen, die ich kenne, ist kein betroffenes Paar, das über die vielpubliziert Frage der „Kommunion für Geschiedene Wiederverheiratete“ auch nur einen Augenblick nachdenken würde – sie praktizieren es! Und nur kirchliche Angestellte in der Pastoral erstreben die kirchliche Anerkennung einer Zweitehe auch für sie, damit sie kirchlich legalisieren können, was sie sonst heimlich leben müssen: eine Folgebeziehung nach geschiedener Erstehe.
Juergen hat gesagt…
Der Beitrag zeigt zumindest, daß Jesus mit seiner Kritik an Schriftgelehrten (heute nennen sie sich Exegeten) durchaus richtig lag.
Gerhard Mentzel hat gesagt…
Insbesondere, weil im Matthäustext, der hier angeführt wird, sich ein antiker Theologe auf eine Vernunft bezog, die wie nachzulesen, in Schöpfung begründet wurde. Weil die von Anfang an auf das Zusammenleben von Frau und Mann angelegt war.

Wenn aber die Schriftgelehrtheit nur im buchstäblichen Sinne fragt, was ein junger Wanderguru wollte, wundert es nicht, wenn keine vernünftige Antwort gegeben werden kann. Auch nicht, wenn sich so die kath. Kirche nur lächerlich macht. Weil die Meinung dessen, der allgemein als historischer Jesus gilt, für die Frage der Wiederverheiratung von keinem normal denkenden Menschen ernst genommen werden kann.

Warum eine Ehe auf Lebenszeit angelegt sein soll, lässt sich sicher vernünftig - in Schöpfung, wozu die Kulturentwicklung gehört - begründen. Aber ebenso auch, dass dann, wenn dies nicht funktioniert, die Kirche einer Wiederheirat nicht im Weg stehen sollte. Aber wer fragt nach einer schöpferischen Vernunft in heutiger Zeit, wenn doch nur gelten darf, was ein Wanderguru wollte bzw. Buchstaben gedreht und gewendet werden?

Andreas Metge hat gesagt…
@ Jürgen Niebecker:
Außer der etwas hölzern daherkommenden Verdrehung, dass jüdische Schriftgelehrte (vermutlich beziehen Sie sich auf diese?) heute - oh Wunder! - mit christlichen (?) Exegeten gleichzusetzen seien, erkenne ich in Ihrem Kommentar nichts. Habe ich etwas überlesen? Und wie kommen überhaupt die "Schriftgelehrten in Ihren Beitrag? Die tauchen doch im Blog gar nicht auf!? Erst wieder im Beitrag von Herrn Mentzel?

Ach, was soll's ...
Gerd Häfner hat gesagt…
Lieber Andreas,

das Spiel, mit der Kritik Jesu an den Schriftgelehrten gegen die Exegeten zu schießen, ist seit langem beliebt. Das Bequeme daran ist, dass man sich mit Inhalten nicht näher befassen muss, sondern einfach über die jeweils gegebene Befassung mit der Schrift eine Gleichsetzung behaupten kann.

Was Jesus etwa den Schriftgelehrten nach Mt 23 vorhält, trifft dann eben auch auf die heutige Exegetenzunft zu (manchmal auch auf die Theologen in umfassendem Sinn): Es geht ihnen (eitle Professoren!) nur um ihre Ehre; sie leben nicht nach dem, was sie sagen; sie erkennen das Wesentliche nicht, sind in ihrer Schriftauslegung unverständig, verdrehen den Text u.a.m.

Dass solche Vergleiche inhaltliche Substanz nicht voraussetzen, kann man u.a. daran erkennen, dass sie in der Vergangenheit von so unterschiedlichen Leuten wie Eugen Drewermann und Johannes Dyba gezogen wurden: Ganz unterschiedliche Positionen kann man auf diese Weise »schriftgemäß« untermauern und Jesus für die eigene Sicht vereinnahmen. Auch @Jürgen Niebecker hat auf jede inhaltliche Erläuterung seines Vorwurfs verzichtet, sondern einfach das Schriftgelehrten-Exegeten-Stereotyp bedient.
peccator quidam hat gesagt…
Lieber Herr Häfner!

Ihre Ausführungen sind wirklich sehr interessant, auch wenn ich Ihnen nicht zustimmen kann:

Sie postulieren: "In Mt 19,9 ist die sogenannte »Unzuchtsklausel« auf die Aussage als ganze zu beziehen." Aus dem Text der Stelle heraus kann ich das so nicht verstehen.

Wir lesen da: ὃς ἂν ἀπολύσῃ τὴν γυναῖκα αὐτοῦ -- μὴ ἐπὶ πορνείᾳ -- καὶ γαμήσῃ ἄλλην, μοιχᾶται. ('immer wenn jemand seine Frau entläßt -- nicht wegen Unzucht -- und eine andere heiratet, bricht er die Ehe'; Interpunktion von mir).

Das ist eine hypothetische Periode mit zwei beigeordneten Relativsätzen in der Protasis, wobei die Relativsätze sich das Subjektspronomen teilen. Die Unzuchtsklausel steht -- gleichviel, ob man sie als Parenthese oder als syntaktisch inkorporierte Adverbialbestimmung ansieht -- im ersten Relativsatz, und zwar an einer Stelle, wo sie sich nur auf dessen Satzhandlung allein beziehen kann -- nicht auf die des zweiten Relativsatzes und also auch nicht uneingeschränkt auf die Apodosis. Die Unzuchtsklausel wirkt also nur auf die erste Protasis und schränkt also auch nur die erste Bedingung ein.

Man könnte das so auflösen:

Ia.) Immer wenn jemand
aα.) seine Frau entläßt -- aβ.) das gilt nicht, wenn es wegen Unzucht geschieht --

Ib.) und immer wenn jemand
b.) eine andere heiratet,

II.) bricht er die Ehe.


Jede der beiden Bedingungen reicht für sich genommen hin, um einen Ehebruch zu qualifizieren, wobei die erste eine Einschränkung erfährt: Man darf also, ohne Ehebruch zu begehen, seine Frau entlassen, wenn Unzucht der Grund ist. Entläßt man sie aus einem anderen Grund, begeht man Ehebruch. Heiratet man eine zweite, begeht man in jedem Fall Ehebruch.

Ich sage nun nicht, daß meine Lesung unbedingt die richtige ist (obwohl einiges dafür spricht), es ist jedoch möglich, die Stelle so zu verstehen, und damit ist Ihre Interpretation zumindest nicht die einzige.

In Mt 5,32 macht der Herr dieselbe Einschränkung, was das Entlassen der Ehefrau betrifft. Eine Entlassene zu heiraten, sieht er jedoch einschränkungslos als Ehebruch an.

Mt 19,9 verbietet also, daß ein geschiedener Mann wieder heirate, und Mt 5,32, daß eine geschiedene Frau wieder heirate.

Zum Schluß noch etwas Textkritik: Die Lesung der Unzuchtsklausel in Mt 19,9 ist nicht vollkommen sicher: einige Zeugen lesen statt des Vulgärtextes die Variante aus 5,32. Daß kann ein Anzeichen dafür sein, daß die Unzuchtsklausel aus 5,32 in den Text von 19,9 hereingetragen bzw. dort eine Glosse, die sich auf 5,32 bezieht, interpoliert ist. Das ist nicht zwingend, aber Sie wissen ja: Lectio brevior! ;-)
peccator quidam hat gesagt…
Vielleicht noch kurz zu den Quasten der Pharisäer: Christus tadelt nicht, daß die Pharisäer überhaupt Quasten und Gebetsriemen tragen, wie es das Gesetz vorschrieb. Er tadelt, daß sie die Quasten und Gebetsriemen persönlich anpassen, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.

Auf die heutige Geistlichkeit übertragen heißt das doch wohl: Ein Kardinal, der die liturgischen Gewänder nach Vorschrift trägt, macht nichts falsch. Wohl aber der Geistliche, der von den Vorschriften abweicht, um sich abzuheben und seine besondere Rechtgläubigkeit (nach welchem Maßstab auch immer!) zu demonstrieren.
peccator quidam hat gesagt…
Und vielleicht auch noch ganz zur Gebetswelle:

Bittet, dann wird euch gegeben; sucht, dann werdet ihr finden; klopft an, dann wird euch geöffnet. Mt 7,7; Lk 11,9 par

Betet ohne Unterlaß! 1Thess 5,17

Und zu den kirchlichen Finanzverhältnissen: Christus fordert die persönliche Armut. Er stellt jedoch materiellen Aufwand zu seiner Ehre sogar über die Hilfe für die Notleidenden (Joh 12,1-8; Lk 7,36-50).
Gerd Häfner hat gesagt…
@peccator quidam

Ich behaupte nicht, dass meine Interpretation die einzige sei (Ulrich Luz vertritt in seinem großen Mt-Kommentar eine andere), aber ich halte sie auch nach Ihren Einwänden für die angemessenere.

Die Voraussetzung, dass sich die Relativsätze das Subjektspronomen teilen, ist m.E. nicht gerechtfertigt. Zunächst: Ihre Wiedergabe mit der Wiederholung von »immer wenn jemand« zeigt, dass der Text, um in Ihrem Sinn verstanden zu werden, eine Wiederholung von ὃς ἂν verlangt. Das könnte zwar unterblieben sein, weil das Prädikat erst am Schluss folgt. Aber warum wird das Prädikat eigentlich nicht für zwei Fälle verwendet, wenn es denn um zwei Fälle gehen sollte: Wer seine Frau entlässt (außer bei Unzucht), bricht die Ehe; wer eine andere heiratet, bricht die Ehe.

Dazu kommen zwei weitere Beobachtungen. (1) Die Formulierung »und eine andere heiratet« kann nicht für sich stehen, sondern setzt die Erwähnung der Ehefrau voraus. Beide Handlungen zusammen (Entlassung der Frau und Heirat einer anderen) umschreiben also das Subjekt, zu dem »bricht die Ehe« das Prädikat ist. Dann bezieht sich Klausel auf die Handlung als ganze. (2) Wer hätte damals verstehen sollen, dass allein durch Entlassung der Frau Ehebruch geschehe? Ehebruch ist im zeitgenössischen jüdischem Kontext Verletzung der sexuellen Exklusivrechte des Mannes an seiner Frau (weshalb der Mann seine eigene Ehe nicht brechen kann). Dass ein Mann bereits durch die Entlassung seiner Frau seine Ehe bricht, wäre eingehender Erläuterung wert gewesen. Oder anders gesagt: Wenn sich der Satz anders verstehen lässt, ist er angesichts der Verständnisvoraussetzungen anders verstanden worden.

Zu Mt 5,32 berücksichtigt Ihr Vorschlag nicht, dass beide Spruchhälften innerlich zusammenhängen. Es heißt zunächst, dass der entlassende Mann dafür verantwortlich ist, dass die Frau die Ehe bricht (wörtlich: »er macht, dass sie die Ehe bricht«). Und dadurch ist er auch dafür verantwortlich, dass ein Mann, der die Entlassene heiratet, zum Ehebrecher wird. Der Ehebruch von dem das Prädikat in V.32a spricht, geschieht im Fall der Wiederheirat der Frau (V.32b). Wenn nun in V.32a die Ausnahme erwähnt wird, dass der Mann im Fall von Unzucht nicht bewirkt, dass seine Frau die Ehe bricht, ist davon auch der zweite Versteil betroffen: Wer eine so Entlassene heiratet, bricht die Ehe nicht. Die Spannung, dass die wegen Unzucht Entlassene bereits die Ehe gebrochen hat, erklärt sich aus der Tatsache, dass die Klausel ein Einschub ist: Die Formulierung war auf sie ursprünglich nicht angelegt.

Die Regel von der lectio brevior greift zu Mt 19,9 nicht. Die Lesart ohne Unzuchtsklausel ist, wenn ich recht sehe, nur in einer Handschrift bezeugt. Und die an 5,32 angelehnten Formulierungen sind als Paralleleinfluss zu deuten, der auch dann erklärlich ist, wenn die Klausel nicht substantiell, sondern nur im Wortlaut an das frühere Logion angepasst wurde.

Zu den anderen Punkten etwas später mehr.
Gerd Häfner hat gesagt…
@peccator quidam

Es geht in Mt 23 nicht um die Abweichung von einer Norm (»persönlich anpassen« im Gegenüber zu dem, wie es »das Gesetz vorschrieb«), sondern grundsätzlich darum, dass die Frömmigkeit nach außen besonders dokumentiert wird. Den Pharisäern wird nicht vorgeworfen, dass sie eine Vorgabe nicht beachteten. Dass der nichts falsch mache, der »die liturgischen Gewänder nach Vorschrift trägt«, ist deshalb nicht aus Mt 23 abzuleiten. Um in diesem Sprachspiel zu bleiben: Meine Anfrage richtete sich darauf, wie solche Vorschrift überhaupt mit der Kritik Jesu an zur Schau gestellter Frömmigkeit und Ehrenstellung vereinbar ist.

Zur Gebetswelle: Der verbindende Gedanke war die Vorstellung, dass durch die Multiplikation der Gebete sich die Erhörungshoffnung steigern ließe. Was in Mt 6,7 das »Vielgerede« (πολυλογία) ist, ist bei der Gebetswelle die möglichst hohe Zahl der Beter. Es ging mir nicht um das Gebet, sondern um die Gebetswelle.

Dass Christus die persönliche Armut fordert und sich nicht unmittelbar zu kirchlichen Finanzstrukturen äußert – keine Frage. Es scheint aber doch so, dass den Mahnungen zum Umgang mit Besitz (auch auf der persönlichen Ebene) ein erheblich geringerer Verpflichtungsgrad zugeschrieben wurde als jenen gegen die Ehescheidung. Stellt Jesus »materiellen Aufwand zu seiner Ehre … über die Hilfe für die Notleidenden«? Der Trick des Arguments besteht darin, einen sehr konkreten Sachverhalt (Salbung zum Begräbnis) zu verallgemeinern (»Aufwand zu seiner Ehre«). Die Kritik der Jünger an der Verschwendung wird in der Salbungsgeschichte aber mit der zeitlich begrenzten Möglichkeit begründet, Jesus Gutes zu erweisen. Die Szene eröffnet keine Perspektive auf eine Zukunft, in der ein materieller Aufwand zur Ehre Jesu der Hilfe für die Armen übergeordnet würde (auch wenn die Salbungsgeschichte gerne herangezogen wird, um etwa nicht notwendige Innenrenovieungen von Kirchen zu rechtfertigen). Der Einspruch der Jünger wird gerade damit abgewiesen, dass sie für Arme immer etwas tun können, für Jesus aber nicht. Das gilt jedenfalls für Mk 14,7; Mt 26,11; Joh 12,8. In Lk 7,36-50 gibt es gar keinen Anhaltspunkt für Ihre Deutung.

P.S.: In meiner Replik gehe ich davon aus, dass Ihre Kommentare ernst gemeint waren und nichts mit tiberente.de zu tun haben. Ich habe jedenfalls kein satirisches Potential entdeckt.
peccator quidam hat gesagt…
Lieber Herr Häfner!

Leider kann ich Ihnen jetzt nicht länger antworten, möchte Ihnen aber schon mal für Ihre ausführlichen Erläuterungen danken. Ich bin kein Theologe, darum war es mir besonders interessant, Ihnen bei Gelegenheit Ihres Blogbeitrags die Gedanken vorzulegen, die ich mir persönlich unter dem Eindruck der Synode von den betreffenden Textstellen gemacht habe, und es freut mich sehr, daß Sie sie recht eingehend gewürdigt haben.

Ebensosehr freut mich aber, daß Sie in meinen Kommentaren hier kein satirisches Potential entdeckt haben, in der Tiberente aber offenbar schon. Dann ist bei mir ja noch nicht alles verloren! :-)

Ihnen einen schönen Abend!
G.M.: im Namen Seneca hat gesagt…
Seid Ihr denn ganz von Gott bzw. dem unsagbaren kreativen/schöpferischen Grund des Ganzen verlassen, dass ihr jetzt die Frage der Wiederverheiratung nach der Meinung eines jungen religionsrebellischen Mannes beantworten wollt, als den ihr (absurderweise) den historischen Jesus bzw. Grund des chr. Kultes hinstellt?

Wie ihr wisst, hätten wir zur sog. Zeit Jesus die Frage nicht auf schriftgelehrte, sondern auf philosophische, in Wirklichkeit jedoch theologische Weise beantwortet. Denn während ihr euch an Buchstaben von einem Wanderguru halten wollt, den ihr in Wirklichkeit jedoch längst nicht mehr ernst nehmt, haben wir nach einer göttlichen bzw. von natürlicher/(wirklicher) Schöpfung ausgehenden Vernunft/Logik gefragt. Und uns bekanntlich so auch über die Ehe Gedanken gemacht.

Und wenn doch selbst in dem Kultlesetext, den Kirchenväter aus einer Vielzahl von christlichen Evangelientexten auswählten und ihm den Namen Matthäus gaben, hinsichtlich der Ehe auf eine auf Schöpfung bezogene Vernünftigkeit/Logik Bezug genommen wird, wie sie auch für uns galt. Wie kommt ihr dann auf die absurde Idee, Buchstaben willkürlich drehen und wenden und nach der Meinung eines Wandergurus fragen zu wollen?

Weder dass ihr so in der Frage der Wiederverheiratung wirklich weiterkommt, noch dass euch ein halbwegs aufgeklärter Mensch noch ernst nimmt, ist daher ein Wunder.

Nein, ihr braucht weder in den Texten der Stoa nach der Frage der Wiederverheiratung zu suchen, noch dem NT. Das bekanntlich die jüdische Gesetzlichkeit der Schriftgelehrten hinter sich ließ und den von uns definierten (fleischgewordenen) Logos als Wort des unsagbaren schöpferischen Grundes zum Grund hatte. Ihr habt doch Verstand und könnt selbst abwägen, was im Sinne der ganz natürlichen Schöpfung bzw. des von euch Gott genannten schöpferischen Grundes angesagt, im Sinne weiterer kulturellen Entwicklung vernünftig ist.

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